Talentförderung der Bernischen Musikschulen

Die Bernischen Musikschulen führen seit vielen Jahren ein leistungsfähiges Förderprogramm, in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit überdurchschnittlichem musikalischem Potenzial frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden. Seit 2023 nehmen die Bernischen Musikschulen am Förderprogramm „Junge Talente Musik“ des Bundesamts für Kultur (BAK) teil. Das Programm soll Kinder und Jugendliche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial frühzeitig und ihren Bedürfnissen entsprechend nachhaltig fördern.

Die nächsten Veranstaltungen:

Infos zu und Daten der VBMS-Stufentests finden sich unter dem Menüpunkt Musikschulen.

Förderkonzept der Berner Musikschulen

Die Talentförderung der Bernischen Musikschulen hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit besonderen musikalischen Fähigkeits- und Leistungspotentialen frühzeitig zu erkennen und sie gemäss ihren individuellen Bedürfnissen gezielt und nachhaltig zu fördern. Grundvoraussetzungen für die Entfaltung des musikalischen Potentials und damit für die Teilnahme an einen Förderprogramm einer Bernischen Musikschule sind eine überdurchschnittliche Ausprägung von persönlichen Kompetenzen wie Lernmotivation und Leistungsbereitschaft, Spielfreude und Neugierde, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Belastbarkeit und Begeisterungsfähigkeit. Die Förderprogramme der Bernischen Musikschulen stehen Schülerinnen und Schülern offen, die mindestens 4 und höchstens 25 Jahre alt sind.

Das Förderkonzept der Bernischen Musikschulen umfasst alle Stilrichtungen (Klassik, Blasmusik, Volksmusik, Jazz, Pop, Rock und aktuelle Musik) und sieht die folgenden Förderstufen vor:

Kernziele der Förderung in der Stufe Basis bilden die Erkennung der musikalischen Begabungen und die Vermittlung der Grundlagen für eine vielseitige und vertiefende Erfahrung von Musik. Schülerinnen und Schuler dieser Stufe beschäftigen sich gern von sich aus mit Musik und verfügen insbesondere über folgende Kompetenzen:

  • Rasche musikalische und technische Auffassungs- und Umsetzungsangabe
  • Ausdruckskraft (natürliche Musikalität)
  • Sinn für Rhythmus und Klang
  • Spielfreude, Neugierde, ausgeprägte Lernmotivation
  • Fähigkeit, auf andere zu hören und einzugehen (Ensemble, Chor, Band)
  • Konzentrationsfähigkeit, Selbstkompetenz und Selbstreflexion
  • Überdurchschnittliches musikalisches Entwicklungspotential
  • Überdurchschnittliche instrumentenspezifische bzw. stimmliche Fertigkeiten

Förderprogramme der Stufe Basis umfassen mindestens 40 Minuten Einzelunterricht wöchentlich (Hauptfach, Nebenfach fakultativ), regelmässige Auftritte an Musikschulveranstaltungen, periodische Stufentests, Projekte, Workshops, Musikwochen, Konzertbesuche und die Vernetzung mit anderen Talenten.

Die Stufe Aufbau I ermöglicht eine erste Entfaltung der Begabung, eröffnet mögliche weiterführende Entwicklungsziele und fördert die musikalische Entwicklung in vielseitige Richtungen. Schülerinnen und Schüler dieser Stufe nehmen sich und andere beim Musikmachen wahr, beschäftigten sich täglich mit Musik, sind sich des eigenen Könnens bewusst und können selbstbewusst auftreten. Zusätzlich zur niveaugerechten Weiterentwicklung der Kompetenzen der Stufe Basis verfügen sie insbesondere über folgende Kompetenzen:

  • Fortgeschrittene instrumentenspezifische bzw. stimmliche Fähigkeiten
  • Erfahrung im Ensemblespiel / Band-musizieren / Chorsingen und mit Improvisation / Komposition
  • Kenntnisse in Musiktheorie/Musik-Verstehen, Gehörbildung, Musikgeschichte und Stilkunde
  • volonté de performance et persévérance
  • Leistungsbereitschaft und Ausdauer
  • eigenes kleines Repertoire

Förderprogramme der Stufe Aufbau I umfassen mindestens 60 Minuten Einzelunterricht wöchentlich (Hauptfach, Nebenfach fakultativ), regelmässige Auftritte an Veranstaltungen der Musikschule und der regionalen Talentförderung, periodische Stufentests, Zusammenspiel in Ensembles oder Bands, Gehörbildung, Projekte, Workshops, Musikwochen, Konzertbesuche und die Vernetzung mit anderen Talenten.

Die Stufe Aufbau II erweitert die musikalischen Kompetenzen, fördert die Klärung des eigenen Potenzials und die Entwicklung einer musikalischen Persönlichkeit. Schülerinnen und Schüler dieser Stufe sind sich des eigenen Könnens bewusst, beschäftigen sich täglich mit Musik, können persönliche Zielsetzungen formulieren, kennen Mittel und Wege, um die Ziele zu erreichen, können sich selbst steuern und selbstbewusst auftreten. Zusätzlich zur niveaugerechten Weiterentwicklung der Kompetenzen der Stufe Aufbau I verfügen die Talente insbesondere über folgende Kompetenzen:

  • Fähigkeit zur kritischen Selbsteinschätzung
  • Fähigkeit zur eigenständigen Interpretation, Vermittlung einer musikalischen Botschaft
  • Fähigkeit, musikalische Verantwortung im Ensemblespiel/Chorsingen/Bandmusizieren zu übernehmen
  • Hohe Disziplin und hohe Belastbarkeit
  • Repertoire
  • Reflexion über die persönliche musikalische Laufbahn

Förderprogramme der Stufe Aufbau II umfassen mindestens 80 Minuten Einzelunterricht wöchentlich (Hauptfach und Nebenfach), regelmässige Auftritte an Veranstaltungen der Musikschule und der kantonalen Talentförderung, periodische Stufentests, Zusammenspiel in Ensembles oder Bands, Musiktheorie, Gehörbildung, Meisterklassen, Projekte, Workshops, Musikwochen, Konzertbesuche und die Vernetzung mit anderen Talenten.

Die Stufe PreCollege ergänzt das Talentförderkonzept des VBMS, wird von den VBMS-Musikschulen allerdings nicht selbst angeboten. PreColleges im Bereich der musikalischen Bildung sind spezifische Förderangebote für musikalisch begabte Jugendliche mit Hochschulpotential (in der Regel auf der Sekundarstufe II) und bereiten auf ein Musikstudium vor. Precolleges werden in der ganzen Schweiz in enger Zusammenarbeit zwischen Musikschulen und Musikhochschulen angeboten. Im Kanton Bern bieten die HKB und die Swiss Jazz School vom Verband Musikschulen Schweiz anerkannte PreColleges an. Die VBMS-Musikschulen bieten eine strukturierte Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen innerhalb der Förderstufe Aufbau II an.

Die Aufnahme in ein Talentförderprogramm der VBMS-Musikschulen bedingt ein Gespräch mit der Schulleitung und der Lehrperson sowie ab der Förderstufe Aufbau I das Vorspiel eines stufengerechten Programms mit unterschiedlichen Stücken. Vorspiele der Förderstufe Aufbau I werden von den Musikschulen organisiert, Vorspiele der Förderstufe Aufbau II vom VBMS. Vorspiele finden vor einer Jury von mindestens drei Personen statt. Erwartet wird der Vortrag von drei Stücken unterschiedlicher Stilistik in angemessener Schwierigkeit (max. 15 Minuten). Die nächsten Termine:

Aufnahmevorspiel Klassik (Aufbau II)

24. März 2025, Musikschule Biel / Bienne;  31. März & 1. April 2025, Musikschule Bantiger, Anmeldefrist abgelaufen

Nächste Aufnahmeprüfungen finden am 23. & 24. März 2026 statt. Die Anmeldung ist zu einem späteren Zeitpunkt hier möglich.

Aufnahmevorspiel Jazz/Pop/Rock (Aufbau II)

29. März 2025, Swiss Jazz School, Anmeldefrist abgelaufen

Die nächste Aufnahmeprüfung findet am 28. März 2026 statt. Die Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt hier.

Talentkarte

Schülerinnen und Schüler, die ein Talentförderprogramm der Bernischen Musikschulen besuchen, können beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) den Status „Berner Talent“ und eine entsprechende Talentkarte beantragen. Die Talentkarte ist eine Bestätigung dafür, dass Schülerinnen und Schüler in ihrem Bereich ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen, sich besonders engagieren und systematisch gefördert werden (Art. 31g VSV).

Eine Talentkarte kann für ein Schuljahr beantragt werden und verlängert sich nicht automatisch. Der Antrag für eine Talentkarte kann jederzeit gestellt werden, die Talentkarte gilt dann bis zum Ende des jeweiligen Schuljahrs. Den Entscheid über die Vergabe der Talentkarte fällt die Kantonale Fachkommission im musischen Bereich. Sie stützt sich dabei auf die Beurteilung durch die Musikschulen oder auf eine direkte Beurteilung des/der Schüler:in (Vorspiel oder Video). Weitere Infos und Anträge hier.

Eine Talentkarte hat folgende Vorteile

Das Rahmenkonzept des Bundes sieht für die anerkannten Talente direkte Beiträge je nach Förderstufe von CHF 1’000 bis CHF 2‘500 pro Jahr vor. Diese Beiträge müssen jährlich beantragt werden. Die Voraussetzungen für einen Talentbeitrag sind:

  • Talentkarte: Bestätigung der Fachkommission im musischen Bereich über den Status «Berner Talent» mit Förderstufe (Basis, Aufbau I, Aufbau II, PreCollege)
  • Alter: mindestens 4 und höchstens 25 Jahre
  • Wohnsitz im Kanton Bern

Weil es mehr Talente gibt als der Kanton Beiträge auszahlen kann, werden die Gesuche priorisiert, es erhalten also nicht alle Talente einen Beitrag (Art. 14 JTMV). Der Kanton unterstützt prioritär Talente, die je nach Förderprogramm, das sie besuchen, mit den höchsten Kosten für den Musikunterricht rechnen müssen. Gleichzeitig berücksichtigt der Kanton die wirtschaftliche Situation der Familien. Der Kanton will so auch die Chancengerechtigkeit stärken.

Das Gesuch um einen Talentbeitrag für das Schuljahr 2025/26 kann vom 15. Januar bis zum 30. April 2025 über diese Seite des AKVB eigereicht werden

Schulische Talentförderprogramme werden von einzelnen öffentlichen Volksschulen in der Oberstufe angeboten und unterstützen die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern in den Bereichen Kunst und Sport. Mit ihren Programmen ermöglichen sie jungen Talenten, ihre Begabung zu entwickeln und gleichzeitig den Schulstoff zu bewältigen. Dies insbesondere durch:

  • Individuelle Stundenpläne
  • Spezielle Zeitfenster (auch am Vormittag) für Musiklektionen oder persönliches Üben
  • Das Angebot von Stützunterricht bei verpasstem Stoff
  • Erleichterte Dispensationen für Konzerte, Wettbewerbe und Projekte
  • Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Volksschule und der Musikschule

Die Zulassung zu einem schulischen Talentförderprogramm bedingt die Anerkennung als Berner Talent (Talentkarte, vergl. oben). Anträge zum Besuch von Talentförderschulen ab dem Schuljahr 2025/26 können ab dem 1. Oktober 2024 bis am 15. Februar 2025 gestellt werden. Weitere Informationen: www.bernertalent.ch 

Mit einer Talentkarte können Schülerinnen und Schüler auch an einer Schule ohne Förderprogramm regelmässige Dispensationen im nötigen Umfang beantragen. Die Talentkarte soll die Schulleitungen in der Beurteilung der Dispensationsgesuche unterstützen. Sie können sich auf die Einschätzung des Förderpartners (d.h. der Musikschulen) abstützen, ohne selbst noch Abklärungen treffen zu müssen. Es bleibt allerdings der Schulleitung vorbehalten, über diese Anträge zu entscheiden und dabei die Gesamtsituation abzuschätzen – insbesondere im Hinblick darauf, dass die Talente die schulischen Anforderungen trotz Dispensationen erreichen.

Der Schüler bzw. die Schülerin reicht für die Beantragung der Dispensation bei der Schulleitung das ausgefüllte Formular «Berner Talent, Dispensationsgesuch» zusammen mit dem Statusbericht Berner Talent und dem ausgefüllten Wochenplan ein. Vorlagen dieser Dokumente und weitere Informationen hier.

Die Berufsinformationszentren (BIZ) des Kantons Bern begleiten auch musikalische Talente professionell in ihrer Berufs- und Laufbahnentscheidung und bieten ihnen eine speziell auf sie zugeschnittene Berufs-, Studien und Laufbahnberatung an. Infos dazu finden sich in diesem Flyer oder auf der entsprechenden Website der BIZ.

Spezialisierte Berater:innen für musische Talente sind Sabine Gurtner vom BIZ Burgdorf (031 635 52 08; ) und Fabrice Jolidon vom OP Tramelan (031 635 42 28; fabrice.jolidon.be; Beratung in französischer Sprache).