Arbeiten an den VBMS-Musikschulen

An den dem VBMS angeschlossenen Musikschulen unterrichten pädagogisch ausgebildete, gut qualifizierte Lehrpersonen, die sich permanent weiterbilden. Die Musikschulen streben eine hohe und stabile Unterrichtsqualität an. Die Schulleitungen verfolgen bedeutende Trends im Musikleben und entwickeln entsprechende Unterrichtskonzepte. Sie stehen jedermann für musikpädagogische und organisatorische Fragen zur Verfügung.

Die Tätigkeit von Lehrpersonen an Musikschulen ist anspruchsvoll und anforderungsreich, aber auch vielfältig, interessant und attraktiv. Die Musikpädagogik ist ein wichtiger Aspekt der Bildung, sie ermöglicht kulturelle Teilhabe und leistet einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt. Lehrpersonen wecken Musikalität, entwickeln instrumentale sowie vokale Fähigkeiten ihrer Schüler*innen und ermöglichen musikalisches Erleben. Neben der Hauptaufgabe des Unterrichtens und der dazu nötigen Vor- und Nachbereitung umfasst der Berufsauftrag der Lehrpersonen aber auch die Bereiche Zusammenarbeit mit Eltern, die Zusammenarbeit in der Musikschule sowie den eigenen Qualifikationserhalt.

Die Lehrpersonen der Bernischen Musikschulen verfügen über Mitwirkungsrechte, deren Gewährleistung die Musikschulverordnung in Art. 17 Abs. 2 dem VBMS überträgt. Die Mitwirkungsrechte der Lehrpersonen sind daher in den Statuten und im Reglement des VBMS verankert. Das Reglement des VBMS verlangt insbesondere, dass jede Musikschule die Mitwirkungsrechte (und –pflichten) des Kollegiums regelt.

Die Statuten des VBMS sehen zudem eine jährliche Konferenz der Lehrpersonen vor, welche die Bedürfnisse und das Knowhow der Lehrpersonen auf kantonaler Ebene bündeln und koordinieren soll. Die Konferenz der Lehrpersonen dient dem Informationsaustausch unter Expert:innen und befasst sich konsultativ mit Fragen, die ihr durch den Vorstand oder durch Kommissionen, Arbeitsgruppen oder die Geschäftsstelle zur Behandlung unterbreitet werden. Sie verfügt über ein Antragsrecht an den Vorstand des VBMS – insbesondere für die Wahl der Vertretung der Lehrpersonen im Vorstand. Zudem entsendet sie sechs Delegierte an die Delegiertenversammlung des VBMS.

Die VBMS-Musikschulen führen alle eine mittelfristige Personalbedarfsplanung. Die Ausschreibung von unbefristeten Stellen geschieht in öffentlichen Publikationsorganen. Eine Ausschreibung im elektronischen Stellenmarkt des VBMS (s. unten) genügt dabei der öffentlichen Ausschreibungspflicht.

Jede Schule besitzt ein Wahlreglement, indem das Auswahlverfahren unter Einbezug der Lehrkräfte und das Wahlverfahren beschrieben sind. Eine Probelektion ist Bestandteil des Bewerbungsablaufs.

Gemäss Art. 14 MSV entspricht das Gehalt der Lehrpersonen an Bernischen Musikschulen demjenigen der Gehaltsklasse 7 gemäss Lehreranstellungsgesetzgebung. Die Lehreranstellungsgesetzgebung gilt sinngemäss für die Festlegung des Anfangsgehalts, die Gehaltsentwicklung, die Ausrichtung des 13. Monatsgehalts, die Anrechnung von Erwerbs- und Ersatzeinkommen sowie für die Altersentlastung im Rahmen von Art. 48 Abs. 1 LAV.

Lehrpersonen der Bernischen Musikschulen sind in den folgenden Berufsverbänden organisiert:

Diese drei Berufsverbände entsenden insgesamt sechs Vertreter:innen in die Konferenz der Lehrpersonen (S. oben: Mitsprache).

Stellenangebote

An den Bernischen Musikschulen sind aktuell die folgenden Stellen zu besetzen:

Lehrperson für Gitarre (aktuell 1 - 2 Nachmittage, Ausbau möglich und erwünscht)

Musikschule Region Thun | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 24.11.2024

Lehrperson Blockflöte (15%)

Aaretal | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 02.12.2024

Sekretariat SJS (40%)

Swiss Jazz School | Administration | Bewerbungsfrist: 06.12.2024

Lehrperson für Oboe (2 + 4 Wochenlektionen, ausbaubar)

Musikschule unteres Simmental und Kandertal und Musikschule Oberland Ost | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 13.12.2024

Lehrperson für Gitarre, Ukulele erwünscht (8 Wochenlektionen, ausbaubar)

Musikschule unteres Simmental und Kandertal | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 13.12.2024

Lehrperson Viola da Gamba (40%, ausbaubar)

Konsibern | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 15.12.2024

Lehrperson Klavier mit Schwerpunkt Rock, Pop, Jazz und elektronische Tasteninstrumente (5%, ausbaubar)

Musikschule Region Wohlen | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 20.12.2024

Lehrperson Rythmik und Solfège (ca. 50%)

Musikschule Biel | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 12.01.2025

Professeur.e Rhythmique et Solfège (taux d'occupation env. 50%)

Ecole de Musique Bienne | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 12.01.2025

Professeur.e Alto (1 élève, classe à développer)

Ecole de Musique Bienne | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 23.01.2025

Lehrperson Bratsche (1 Schüler*in, Klasse zum Aufbauen)

Musikschule Biel | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 23.01.2025

Professeur.e de Violon (env. 30%, classe à développer)

Ecole de Musique Bienne | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 20.02.2025

Lehrperson Violine (ca. 30%, Klasse zum Ausbauen)

Musikschule Biel | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 20.02.2025

«Werkstatt für Klänge und Rhythmen» (ca. 10%)

Musikschule Biel | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 30.03.2025

« Atelier de sons et de rythmes » (env. 10%)

Ecole de Musique Bienne | Lehrpersonen | Bewerbungsfrist: 30.03.2025

Weitere Jobs für Lehrpersonen an den Schulen des Kantons Bern hier (Suchbegriff „Musik“ eingeben).

Der VBMS führt eine kantonale Stellvertretungsliste, die jeweils anfangs Semester aktualisiert wird. Qualifizierte Lehrpersonen, die an den VBMS-Musikschulen Stellvertretungen übernehmen möchten, können ihr Interesse per bei der Geschäftsstelle des VBMS melden.

Weiterbildung

Eine permanente berufliche Weiterbildung ist Teil des Berufsauftrages der Lehrpersonen an den Bernischen Musikschulen. Ziel ist, das pädagogische und künstlerische Niveau zu erhalten und die Lehrpersonen auf Veränderungen des Berufslebens vorzubereiten. Die Lehrpersonen der Musikschulen haben folglich jährlich eine gewisse Anzahl Stunden an Weiterbildung zu absolvieren. Die geforderte Weiterbildungszeit ist pensenabhängig, als Richtwert gelten 3% des Pensums (Art. 60 Abs. 2 LAV).

Die Bernischen Musikschulen bieten aktuell folgende Weiterbildungen für ihre Lehrpersonen an:

24.01.2025, 08:30 – 11:30, Elektronische Musik – Traditionelle Instrumente und Live-Elektronik

Langnau | Musikschule Oberemmental
Seit den 60er Jahren haben elektronische Instrumente, Computer, Controller und Sensoren oft eine wesentliche Rolle bei Konzerten und Live-Auftritten übernommen. Traditionelle Instrumente erfahren eine klangliche Erweiterung, indem Mikrofone Klänge hörbar machen, die sonst ungehört bleiben. In diesem Workshop schauen und hören wir Beispiele von bedeutenden Stücken mit Live-Elektronik und eröffnen gleichzeitig eine kleine Werkstatt, in der verschiedene Settings und Techniken ausprobiert werden.
Zielpublikum: Musiklehrpersonen | Kursleitung: Annie Rüfenacht aka Annie Aries
Kosten: Kostenlos für Lehrpersonen an VBMS-Musikschulen | Anmeldefrist: 20.12.2024

29.03.2025, 09:30 – 16:30, Blick über den Tellerrand

Burgdorf | Musikschule Region Burgdorf
Körper(bilder) und Ernährung sind ein omnipräsentes Thema. Viele selbsternannte Experten:innen wissen bestens Bescheid, was unsere Körper benötigen. Dabei verlieren wir selber das Vertrauen in unsere Wahrnehmung und in unseren Körper. Gemeinsam machen wir uns auf die Spur, welche Nahrungsempfehlungen die «richtigen» sind, welche Glaubenssätze uns prägen und wie wir uns wieder unseren Körperwahrnehmungen nähern können.
Zielpublikum: Musiklehrpersonen | Kursleitung: Andrea Schneider und Antonia Schwery
Kosten: Kostenlos für Lehrpersonen an VBMS-Musikschulen | Anmeldefrist: 15.03.2025

Lehrpersonen können für eine abgeschlossene, qualifizierte Zusatzausbildung (Umfang: mindestens 300 Stunden oder 10 ETCS) bei der Zentralen Einstufungsstelle (ZES) des VBMS ein Gesuch um zusätzliche Gehaltsstufen einreichen. Details dazu finden sich in den Richtlinien des VBMS über die anrechenbare Weiterbildung für Lehrpersonen an Bernischen Musikschulen (Anhang J des VBMS-Reglements). Lehrpersonen können ihr Gesuch mit dem entsprechenden Formular direkt an senden. Allfällige zusätzliche Gehaltsstufen werden erstmals im Folgemonat nach Einreichung des Gesuchs gewährt.