Arbeiten an den VBMS-Musikschulen
An den dem VBMS angeschlossenen Musikschulen unterrichten pädagogisch ausgebildete, gut qualifizierte Lehrpersonen, die sich permanent weiterbilden. Die Musikschulen streben eine hohe und stabile Unterrichtsqualität an. Die Schulleitungen verfolgen bedeutende Trends im Musikleben und entwickeln entsprechende Unterrichtskonzepte. Sie stehen jedermann für musikpädagogische und organisatorische Fragen zur Verfügung.
Berufsauftrag
Die Tätigkeit von Lehrpersonen an Musikschulen ist anspruchsvoll und anforderungsreich, aber auch vielfältig, interessant und attraktiv. Die Musikpädagogik ist ein wichtiger Aspekt der Bildung, sie ermöglicht kulturelle Teilhabe und leistet einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt. Lehrpersonen wecken Musikalität, entwickeln instrumentale sowie vokale Fähigkeiten ihrer Schüler*innen und ermöglichen musikalisches Erleben. Neben der Hauptaufgabe des Unterrichtens und der dazu nötigen Vor- und Nachbereitung umfasst der Berufsauftrag der Lehrpersonen aber auch die Bereiche Zusammenarbeit mit Eltern, die Zusammenarbeit in der Musikschule sowie den eigenen Qualifikationserhalt.
Mitwirkungsrechte
Die Lehrpersonen der Bernischen Musikschulen verfügen über Mitwirkungsrechte, deren Gewährleistung die Musikschulverordnung in Art. 17 Abs. 2 dem VBMS überträgt. Die Mitwirkungsrechte der Lehrpersonen sind daher in den Statuten und im Reglement des VBMS verankert. Das Reglement des VBMS verlangt insbesondere, dass jede Musikschule die Mitwirkungsrechte (und –pflichten) des Kollegiums regelt.
Die Statuten des VBMS sehen zudem eine jährliche Konferenz der Lehrpersonen vor, welche die Bedürfnisse und das Knowhow der Lehrpersonen auf kantonaler Ebene bündeln und koordinieren soll. Die Konferenz der Lehrpersonen dient dem Informationsaustausch unter Expert:innen und befasst sich konsultativ mit Fragen, die ihr durch den Vorstand oder durch Kommissionen, Arbeitsgruppen oder die Geschäftsstelle zur Behandlung unterbreitet werden. Sie verfügt über ein Antragsrecht an den Vorstand des VBMS – insbesondere für die Wahl der Vertretung der Lehrpersonen im Vorstand. Zudem entsendet sie sechs Delegierte an die Delegiertenversammlung des VBMS.
Anstellungsverfahren
Die VBMS-Musikschulen führen alle eine mittelfristige Personalbedarfsplanung. Die Ausschreibung von unbefristeten Stellen geschieht in öffentlichen Publikationsorganen. Eine Ausschreibung im elektronischen Stellenmarkt des VBMS (s. unten) genügt dabei der öffentlichen Ausschreibungspflicht.
Jede Schule besitzt ein Wahlreglement, indem das Auswahlverfahren unter Einbezug der Lehrkräfte und das Wahlverfahren beschrieben sind. Eine Probelektion ist Bestandteil des Bewerbungsablaufs.
Besoldung
Gemäss Art. 14 MSV entspricht das Gehalt der Lehrpersonen an Bernischen Musikschulen demjenigen der Gehaltsklasse 7 gemäss Lehreranstellungsgesetzgebung. Die Lehreranstellungsgesetzgebung gilt sinngemäss für die Festlegung des Anfangsgehalts, die Gehaltsentwicklung, die Ausrichtung des 13. Monatsgehalts, die Anrechnung von Erwerbs- und Ersatzeinkommen sowie für die Altersentlastung im Rahmen von Art. 48 Abs. 1 LAV.
Berufsverbände
Lehrpersonen der Bernischen Musikschulen sind in den folgenden Berufsverbänden organisiert:
- Bildung Bern, Netzwerk MUSIQ (Fraktion Musik- und Tagesschulen)
- Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV, Sektion Bern
- Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Region Bern, Bereich Bildung
Diese drei Berufsverbände entsenden insgesamt sechs Vertreter:innen in die Konferenz der Lehrpersonen (S. oben: Mitsprache).